Biosphäre
Bliesgau: Verbandsentscheidungen nicht rechtswirksam
FWG
fordert neue Beschlussfassung zu Geschäftsführer-Bestellung und Verbandsumlage
Saarpfalz-Kreis. Der Kreisverband
Saarpfalz der Freien Wählergemeinschaft (FWG) weist darauf hin, dass bei der
jüngsten Verbandsversammlung des Zweckverbandes Biosphäre Bliesgau Beschlüsse
gefasst wurden, die im rechtlichen Sinne unwirksam sind. Betroffen hiervon sind
sowohl die Bestellung des Zweckverbands-Geschäftsführers Markus Monzel als auch
die Festlegung der Verbandsumlage, welche von den Mitgliedskommunen zu zahlen
ist.
Die Freien Wähler beziehen sich hierbei auf das Gesetz zur
kommunalen Gemeinschaftsarbeit (KGG): Demnach müssen die Bürgermeister vor
Beschlussfassung in der Verbandsversammlung das Votum ihre Stadt- und
Gemeinderäte einholen und entsprechend diesem Votum abstimmen. Wird dies auch
nur von einem Mitglied missachtet, gilt der Beschluss als rechtsunwirksam.
'Die Verbandsvorsitzende, die Blieskasteler Bürgermeisterin
Faber-Wegener, hatte offensichtlich versäumt, die Vertreter in der
Verbandsversammlung nach diesem Votum zu befragen, wie es das Gesetz
vorsieht.', meint der stellvertretende FWG-Kreisvorsitzende Christian Haag.
Ansonsten wäre nach seiner Ansicht diese rechtswidrige Beschlussfassung
überhaupt nicht zustande gekommen. Haag, selbst Mitglied des Stadtrats von St.
Ingbert, weist darauf hin, dass der St. Ingberter Oberbürgermeister Jung auf
jeden Fall ohne entsprechende Weisung gehandelt habe.
FWG-Kreisvorstandsmitglied Gerhard Hartmann,
Gemeinderatsmitglied in Mandelbachtal, weiß:
'Unser Bürgermeister, Herr Kessler, hatte ebenfalls keine Weisung.'
Hartmann kritisiert dieses Vorgehen der Bürgermeister sehr: 'Die Rechte, die
der Gesetzgeber den Räten eingeräumt hat, werden durch die Bürgermeister
ausgehöhlt! Es wird Zeit, dass man diesem Treiben Einhalt gebietet.'
Sein St. Ingberter Kollege Haag fordert deshalb von
Zweckverbandsvorsteherin Faber-Wegener,
die Verbandsversammlung erneut einzuberufen, um die Beschlüsse nochmals
zu fassen. 'Dann können die Bürgermeister im Vorfeld die Weisung ihrer
Gemeinderäte einholen, wie es das Gesetz vorsieht.'