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FWG:
Beschlüsse sind unwirksam |
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Beschlüsse, die in der jüngsten Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Biosphäre Bliesgau gefasst wurden, sollen unwirksam sein.
Darauf weisen die Freien Wähler im Kreisverband Saarpfalz hin. |
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St. Ingbert/Blieskastel. Der Kreisverband Saarpfalz der Freien
Wählergemeinschaft (FWG) weist darauf hin, dass bei der jüngsten
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Biosphäre Bliesgau Beschlüsse gefasst
wurden, die im rechtlichen Sinne unwirksam sind. Betroffen hiervon sind sowohl
die Bestellung des Zweckverbands-Geschäftsführers Markus Monzel als auch die
Festlegung der Verbandsumlage, welche von den Mitgliedskommunen zu zahlen ist.
Die Freien Wähler beziehen sich hierbei auf das
Gesetz zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit (KGG): Demnach müssen die
Bürgermeister vor Beschlussfassung in der Verbandsversammlung das Votum ihrer
Stadt- und Gemeinderäte einholen und entsprechend diesem Votum abstimmen. Werde
dies auch nur von einem Mitglied missachtet, gilt der Beschluss als
rechtsunwirksam.
"Die Verbandsvorsitzende, die Blieskasteler
Bürgermeisterin Faber-Wegener, hatte offensichtlich versäumt, die Vertreter in
der Verbandsversammlung nach diesem Votum zu befragen, wie es das Gesetz
vorsieht", meint der stellvertretende FWG-Kreisvorsitzende Christian Haag
(Foto: SZ). Ansonsten wäre nach seiner Ansicht die Beschlussfassung in dieser
Form nicht zu Stande gekommen. Haag, selbst Mitglied des Stadtrats von St.
Ingbert, weist darauf hin, dass der St. Ingberter Oberbürgermeister Georg Jung
auf jeden Fall ohne entsprechende Weisung gehandelt habe.
FWG-Kreisvorstandsmitglied Gerhard Hartmann (Foto: SZ), Gemeinderatsmitglied in
Mandelbachtal, weiß: "Unser Bürgermeister, Herbert Keßler, hatte ebenfalls
keine Weisung." Hartmann kritisiert dieses Vorgehen der Bürgermeister
sehr: "Die Rechte, die der Gesetzgeber den Räten eingeräumt hat, werden
durch die Bürgermeister ausgehöhlt! "
Sein St. Ingberter Kollege Haag fordert von
Zweckverbandsvorsteherin Faber-Wegener, die Verbandsversammlung erneut
einzuberufen, um die Beschlüsse nochmals zu fassen: "Dann können die
Bürgermeister im Vorfeld die Weisung ihrer Gemeinderäte einholen, wie es das
Gesetz vorsieht." red
SZ- Lokal IGB 27.02.07 -