FWG: Beschlüsse sind unwirksam

 

Beschlüsse, die in der jüngsten Verbandsversammlung des Zweckverbandes Biosphäre Bliesgau gefasst wurden, sollen unwirksam sein. Darauf weisen die Freien Wähler im Kreisverband Saarpfalz hin.

 

 

 

 

St. Ingbert/Blieskastel. Der Kreisverband Saarpfalz der Freien Wählergemeinschaft (FWG) weist darauf hin, dass bei der jüngsten Verbandsversammlung des Zweckverbandes Biosphäre Bliesgau Beschlüsse gefasst wurden, die im rechtlichen Sinne unwirksam sind. Betroffen hiervon sind sowohl die Bestellung des Zweckverbands-Geschäftsführers Markus Monzel als auch die Festlegung der Verbandsumlage, welche von den Mitgliedskommunen zu zahlen ist.

Die Freien Wähler beziehen sich hierbei auf das Gesetz zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit (KGG): Demnach müssen die Bürgermeister vor Beschlussfassung in der Verbandsversammlung das Votum ihrer Stadt- und Gemeinderäte einholen und entsprechend diesem Votum abstimmen. Werde dies auch nur von einem Mitglied missachtet, gilt der Beschluss als rechtsunwirksam. 

"Die Verbandsvorsitzende, die Blieskasteler Bürgermeisterin Faber-Wegener, hatte offensichtlich versäumt, die Vertreter in der Verbandsversammlung nach diesem Votum zu befragen, wie es das Gesetz vorsieht", meint der stellvertretende FWG-Kreisvorsitzende Christian Haag (Foto: SZ). Ansonsten wäre nach seiner Ansicht die Beschlussfassung in dieser Form nicht zu Stande gekommen. Haag, selbst Mitglied des Stadtrats von St. Ingbert, weist darauf hin, dass der St. Ingberter Oberbürgermeister Georg Jung auf jeden Fall ohne entsprechende Weisung gehandelt habe.

FWG-Kreisvorstandsmitglied Gerhard Hartmann (Foto: SZ), Gemeinderatsmitglied in Mandelbachtal, weiß: "Unser Bürgermeister, Herbert Keßler, hatte ebenfalls keine Weisung." Hartmann kritisiert dieses Vorgehen der Bürgermeister sehr: "Die Rechte, die der Gesetzgeber den Räten eingeräumt hat, werden durch die Bürgermeister ausgehöhlt! "

Sein St. Ingberter Kollege Haag fordert von Zweckverbandsvorsteherin Faber-Wegener, die Verbandsversammlung erneut einzuberufen, um die Beschlüsse nochmals zu fassen: "Dann können die Bürgermeister im Vorfeld die Weisung ihrer Gemeinderäte einholen, wie es das Gesetz vorsieht." red

SZ- Lokal  IGB 27.02.07 -