Müllgebührenerhöhung trifft alle Bürgerinnen und Bürger
Neue
Müllgebühren 2011 im Einzugsgebiet des EVS im Saarland
Freie Wähler (FWG) Mandelbachtal kritisieren die unsoziale Abzocke bei den Müllgebühren.
(Mandelbachtal) Seit 1. Januar 2011 gilt in
fast allen Kommunen, in denen der Entsorgungsverband Saar (EVS) für die
Einsammlung des Rest- und Bioabfalls verantwortlich zeichnet, das
Leerungssystem, bei dem die Anzahl der in Anspruch genommenen Leerungen zentral
für die Berechnung der Abfallgebühren ist.
Die EVS-Versammlung
hat am 01. Oktober 2010, der alle saarländischen (Ober) Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister angehören, mit großer Mehrheit die Umstellung auf ein neues
Gebührensystem beschlossen.
Für
die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dieses eine deutliche Erhöhungen, die nicht
nur die tatsächlichen Kosten des EVS abdecken, sondern eben auch einen Erlös
und Gewinn "erwirtschaften" werden, so der FWG-Fraktionsvorsitzende
im Gemeinderat Gerhard Hartmann.
Durch die Umstellung zahlen mal wieder diejenigen die Zeche,
die man doch eigentlich immer entlasten wollte: Familien mit Kindern,
Pflegebedürftige, sozialschwächere Bürgerinnen und Bürger.
Der EVS, als Monopolist an der Saar, legte fast ohne
Beteiligung der kommunalpolitischen Gremien, die Stadt- und Gemeinderäte im
Saarland, die Vorauszahlungen für die neue Abfallgebühr fest.
In dem neuen Gebührensystem fehlen gänzlich die sozialen
Komponenten, so Hartmann.
Es werden Vorauszahlungen quartalsweise bzw. jährlich
eingefordert, ohne für diesen Zeitraum überhaupt eine Leistung erbracht zu
haben.
Weiter sei die Frage erlaubt, mit welchen Recht wird durch
den EVS monatliche Gebührenzahlungen überhaupt nicht angeboten, wie es
z. B. bei Energieunternehmen, in der Regel möglich ist?
Bei den zu leistenden
Vorauszahlungen der Gebühren fehlen ebenso gänzlich Anreize wie z.B. ein Rabatt,
Skonto für die zu leistenden finanziellen Vorleistung, die quartalsweise bzw.
jährlich geleistet werden durch die Haushalte.
Für die Vorauszahlungen werden Zinsen durch den EVS
eingestrichen und diese sind nicht wenig.
Hier sei die Fragen erlaubt:
Bekommen wir unser Gehalt für ein Quartal, für 3 Monate?
Zahlen wir Strom, Miete, Telefongebühren für 3 Monate?
Diese Dinge sind mit einem klassischen NEIN, zu beantworten!
Hat der EVS hier ein Sonderecht bekommen?
Weiterhin werden sogenannte soziale Härtefälle, wie
z. B. Bezieher von Harz IV, Bürgerinnen und Bürger die temporär von
Arbeitslosigkeit oder in Kurzarbeit etc. betroffen sind, werden überhaupt nicht
berücksichtigt.
Wünschenswert wäre, dass die betroffenen Haushalte mittels
formlosen Antrag und unter Angabe von Gründen eine Ermäßigung der Müllgebühren
zu verlangen bzw. auch eine Ratenzahlung zu ermöglichen.
Die FWG-Fraktion hat in dieser Angelegenheit einen Antrag in
den Gemeinderat Mandelbachtal eingebracht.
Ziel des Antrages soll es sein, dass der Gemeinderat beschließen möge,
den Bürgermeister als Mitglied der EVS-Verbandsversammlung, zu beauftragen, die
entsprechenden Forderungen bei der nächsten EVS-Verbandsversammlung
einzubringen.
Ob der Antrag, insbesondere durch die „neue“ Mehrheit im
Gemeinderat Mandelbachtal angenommen wird, wird sich zeigen, so Hartmann.