Müllgebührenerhöhung trifft alle Bürgerinnen und Bürger

Neue Müllgebühren 2011 im Einzugsgebiet des EVS im Saarland
Freie Wähler (FWG) Mandelbachtal kritisieren die  unsoziale Abzocke bei den Müllgebühren.

 

(Mandelbachtal) Seit 1. Januar 2011 gilt in fast allen Kommunen, in denen der Entsorgungsverband Saar (EVS) für die Einsammlung des Rest- und Bioabfalls verantwortlich zeichnet, das Leerungssystem, bei dem die Anzahl der in Anspruch genommenen Leerungen zentral für die Berechnung der Abfallgebühren ist.

 Die EVS-Versammlung hat am 01. Oktober 2010, der alle saarländischen (Ober) Bürgermeisterinnen und Bürgermeister angehören, mit großer Mehrheit die Umstellung auf ein neues Gebührensystem beschlossen.

 

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dieses eine deutliche Erhöhungen, die nicht nur die tatsächlichen Kosten des EVS abdecken, sondern eben auch einen Erlös und Gewinn "erwirtschaften" werden, so der FWG-Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat Gerhard Hartmann.

 

Durch die Umstellung zahlen mal wieder diejenigen die Zeche, die man doch eigentlich immer entlasten wollte: Familien mit Kindern, Pflegebedürftige, sozialschwächere Bürgerinnen und Bürger.

Der EVS, als Monopolist an der Saar, legte fast ohne Beteiligung der kommunalpolitischen Gremien, die Stadt- und Gemeinderäte im Saarland, die Vorauszahlungen für die neue Abfallgebühr fest. 

 

In dem neuen Gebührensystem fehlen gänzlich die sozialen Komponenten, so Hartmann.

Es werden Vorauszahlungen quartalsweise bzw. jährlich eingefordert, ohne für diesen Zeitraum überhaupt eine Leistung erbracht zu haben.

 

Weiter sei die Frage erlaubt, mit welchen Recht wird durch den EVS monatliche Gebührenzahlungen überhaupt nicht angeboten, wie es z. B. bei Energieunternehmen, in der Regel möglich ist?

 

Bei den zu leistenden Vorauszahlungen der Gebühren fehlen ebenso gänzlich Anreize wie z.B. ein Rabatt, Skonto für die zu leistenden finanziellen Vorleistung, die quartalsweise bzw. jährlich geleistet werden durch die Haushalte.

Für die Vorauszahlungen werden Zinsen durch den EVS eingestrichen und diese sind nicht wenig.

 

Hier sei die Fragen erlaubt:

Bekommen wir unser Gehalt für ein Quartal, für 3 Monate?

Zahlen wir Strom, Miete, Telefongebühren für 3 Monate?

Diese Dinge sind mit einem klassischen NEIN, zu beantworten!

Hat der EVS hier ein Sonderecht bekommen?

 

Weiterhin werden sogenannte soziale Härtefälle, wie z. B. Bezieher von Harz IV, Bürgerinnen und Bürger die temporär von Arbeitslosigkeit oder in Kurzarbeit etc. betroffen sind, werden überhaupt nicht berücksichtigt.

 

Wünschenswert wäre, dass die betroffenen Haushalte mittels formlosen Antrag und unter Angabe von Gründen eine Ermäßigung der Müllgebühren zu verlangen bzw. auch eine Ratenzahlung zu ermöglichen.

 

Die FWG-Fraktion hat in dieser Angelegenheit einen Antrag in den Gemeinderat Mandelbachtal eingebracht.  Ziel des Antrages soll es sein, dass der Gemeinderat beschließen möge, den Bürgermeister als Mitglied der EVS-Verbandsversammlung, zu beauftragen, die entsprechenden Forderungen bei der nächsten EVS-Verbandsversammlung einzubringen.

 

Ob der Antrag, insbesondere durch die „neue“ Mehrheit im Gemeinderat Mandelbachtal angenommen wird,  wird sich zeigen, so Hartmann.