Neue Abwassergebühr
In den letzten
Tagen habe Grundstückseigentümern,
Eigentümer bebauter Grundstücke durch die Technischen Werke (TeWeMa)
ihren Gebührenbescheid für Abwasser, Trinkwasser- und Niederschlagswasser mit den entsprechenden Abschlagsforderung
für 2007 erhalten.
Einige Bürger haben sich sehr darüber gewundert, mussten
leidvoll erfahren, vor allem Eigentümer
von Ein- und Zweifamilienhäusern, dass
sie kräftig zur Kasse gebeten werden.
Diesbezüglich haben sich Bürger an die Freien Wähler gewandt.
Zum Hintergrund der neuen
einheitlichen Gebühr für alle Wasserdienstleistungen
Aufgrund
verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (Kirkler-Urteil) waren alle Kommunen
aufgefordert einen einheitlichen Maßstab und eine einheitliche Gebühr für alle
Wasserdienstleistungen herzustellen.
Deshalb musste die
Gemeinde, die Berechnung der Abwassergebühren, nicht mehr einheitlich nach der
verbrauchten Frischwassermenge, sondern getrennt nach Schmutzwasser - und Niederschlagswassergebühr einführen.
Dazu wurden allen Eigentümern bebauter Grundstücke in der
Gemeinde im Monat Mai 2001 ein
Erhebungsbogen zugeschickt und
diese aufgefordert, die befestigten und über die öffentliche Kanalsystem
entwässerten Flächen ihres Grundstückes der Gemeinde mitzuteilen.
Was ist neu?
1. Preise
haben sich seit dem 01.01.07 geändert
2. Begünstigter
Frisch- und Abwassergebühr entfällt
3. Fälligkeitstermine der Abschlagszahlung - zukünftig zweimonatlich-
4. Abwassergebühr
besteht zukünftig aus:
-
Schmutzwassergebühr
-
und neu (!)
eine Niederschlagswassergebühr
Für die Berechnung
dieser neuen Niederschlagsgebühr
wurden die erhobenen und gemeldeten Bürgerdaten aus 2001, sprich
Angaben zu versiegelten Flächen auf Grundstücken, herangezogen.
Was können die Freien
Wähler (FWG) Mandelbachtal für sie tun?
In 2001 hat die FWG-Mandelbachtal unbürokratische
Hilfestellung für die Bürger angeboten. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger
können sich bestimmt noch erinnern . So
wurden in allen Gemeindebezirken Bürgerinformationsveranstaltungen
durchgeführt, auf der Grundlage von
verständlichen praktischen Beispielen.
Auch wurde ein
ehrenamtlicher zusätzlicher Bürgerservice angeboten. So wurde bei Bürgerinnen
und Bürger vor Ort, bei der
Bearbeitung der notwendigen Papiere geholfen. Zahlreiche Bürgerinnen und
Bürger haben von dieser unbürokratischen bürgernahen Aktion , Gebrauch
gemacht.
Diesen Bürgerservice
wollen wir erneut anbieten, insbesondere für die Bürger, die uns ansprechen und Probleme mit ihrem neuen Gebührenbescheid
haben.
Den notwendigen
Fragebogen zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr liegt den Freien Wähelr vor.
Interessierte Bürger können sich diesbezüglich vertrauensvoll an
unsere Vertreter in den Gemeindebezirken oder per Email Bescheid an den
FWG-Gemeindeverband wenden. info@fwg-mandelbachtal.de
Rechtshilfebelehrung
beachten!
Diesbezüglich möchten
wir vorsorglich darauf hinweisen, dass Bürger die mit ihrem neuen Gebührenbescheid nicht einverstanden sind
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen
können.
Der Widerspruch kann
schriftlich oder zur Niederschrift beim Zweckverband TeWeMa im Rathaus erhoben werden. TeWeMa hat diesbezüglich eine
Servicehotline eingerichtet.. Telefon: 06893/809-371 oder 372
Mandelbachtal 22.04.07