Neue Abwassergebühr

 

In den letzten Tagen habe Grundstückseigentümern,  Eigentümer bebauter Grundstücke durch die Technischen Werke (TeWeMa) ihren Gebührenbescheid für Abwasser, Trinkwasser- und Niederschlagswasser  mit den entsprechenden Abschlagsforderung für 2007 erhalten.

Einige Bürger  haben sich sehr darüber gewundert, mussten leidvoll erfahren,  vor allem Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern,  dass sie kräftig zur Kasse gebeten werden.   Diesbezüglich haben sich Bürger an die Freien Wähler gewandt. 

 

Zum Hintergrund der neuen einheitlichen Gebühr für alle Wasserdienstleistungen

 

Aufgrund verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (Kirkler-Urteil) waren alle Kommunen aufgefordert einen einheitlichen Maßstab und eine einheitliche Gebühr für alle Wasserdienstleistungen herzustellen.

 

Deshalb musste die Gemeinde, die Berechnung der Abwassergebühren, nicht mehr einheitlich nach der verbrauchten Frischwassermenge, sondern getrennt  nach Schmutzwasser - und Niederschlagswassergebühr  einführen.

Dazu wurden allen  Eigentümern bebauter Grundstücke in der Gemeinde im Monat Mai 2001 ein  Erhebungsbogen zugeschickt  und diese aufgefordert, die befestigten und über die öffentliche Kanalsystem entwässerten Flächen ihres Grundstückes der Gemeinde mitzuteilen.

 

Was ist neu?

1.      Preise haben sich seit dem 01.01.07 geändert

2.      Begünstigter Frisch- und Abwassergebühr entfällt

3.      Fälligkeitstermine  der Abschlagszahlung  - zukünftig zweimonatlich-

4.      Abwassergebühr besteht zukünftig aus:

-         Schmutzwassergebühr

-         und neu (!)  eine Niederschlagswassergebühr

 

Für die Berechnung dieser neuen  Niederschlagsgebühr wurden   die erhobenen  und gemeldeten Bürgerdaten aus 2001, sprich Angaben zu  versiegelten Flächen auf  Grundstücken,  herangezogen.

    

Was können die Freien Wähler (FWG) Mandelbachtal für sie tun?

 

In  2001 hat die FWG-Mandelbachtal unbürokratische Hilfestellung  für die Bürger  angeboten. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger können  sich bestimmt noch erinnern . So wurden in allen Gemeindebezirken Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt,   auf der Grundlage von verständlichen praktischen Beispielen.

 

Auch wurde ein ehrenamtlicher zusätzlicher Bürgerservice angeboten. So wurde bei Bürgerinnen und Bürger vor Ort,  bei der Bearbeitung  der  notwendigen Papiere   geholfen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger  haben  von dieser unbürokratischen bürgernahen Aktion , Gebrauch gemacht.

Diesen Bürgerservice wollen wir erneut anbieten, insbesondere für die Bürger,  die uns ansprechen und  Probleme mit ihrem neuen Gebührenbescheid haben.

Den notwendigen Fragebogen zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr liegt  den Freien Wähelr vor.

 

Interessierte  Bürger können sich  diesbezüglich vertrauensvoll an   unsere Vertreter in den Gemeindebezirken oder  per  Email Bescheid an den FWG-Gemeindeverband wenden.  info@fwg-mandelbachtal.de

 

Rechtshilfebelehrung beachten!

Diesbezüglich möchten wir vorsorglich darauf hinweisen, dass Bürger die  mit ihrem neuen Gebührenbescheid nicht einverstanden sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können.

 

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Zweckverband  TeWeMa im Rathaus erhoben werden. TeWeMa hat diesbezüglich eine Servicehotline eingerichtet.. Telefon: 06893/809-371 oder 372

 

 

Mandelbachtal 22.04.07