Kritik
an der Einführungspraxis der neuen Wasser-
und Abwassersatzung Mandelbachtal
Freien Wähler (FWG) Mandelbachtal kritisieren die Taktiererei
durch die Organe der Technischen
Werke Mandelbachtal (TeWeMa) ohne alle Fraktionen im Rat in die demokratischen
Prozesse einzubinden.
(Mandelbachtal)
Die FWG –Fraktion verurteile die Taktiererei des Zweckverbandes.
Die Verbandsversammlung die aus dreizehn Mitgliedern besteht und zwar mit dem Bürgermeister der Gemeinde als
Vorsitzenden sechs Mitgliedern des
Gemeinderats, die von den großen Volksparteien besetzt sind, sowie
sechs Mitgliedern der Saarbrücker Stadtwerke, beschließt neue
Gebührenordnung für Frisch und Abwasser am 12.Dezember im stillen Kämmerlein, am Gemeinderat vorbei.
Die Satzungen gelten ab dem 01. Januar 2007 für
Bürgerinnen und Bürger im Mandelbachtal.
Wo
bleibt da die gelobte Transparenz von CDU Bürgermeister Keßler als
Verbandsvorsteher der TeWeMa, fragt Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler Gerhard Hartmann? Nicht einmal für notwendig erachtete der Bürgermeister bei der letzten Ratssitzung am 13. Dezember
alle Ratsmitglieder auf gleichen Kenntnisstand zu bringen und über die Änderung
der Gebührensatzung entsprechend zu informieren. Viele Mandatsträger waren
überrascht in der Weihnachtsausgabe des
Amtlichen Mitteilungsblatts der Gemeinde am 21. Dezember zu lesen, das es eine geänderte
Wasserversorgung- und neue Gebührensatzung
für Abwasser beschlossen wurde.
Die Freien Wähler sind der Auffassung,
das die Festsetzung und die Kalkulation
eines Gebührensatzes im Frisch – und Entwässerungsbereich den jeweiligen Vertretungsorganen, primär als dem Gemeinderat obliegt, dieses ist nicht geschehen.
Bürger
sollten bei zukünftigen TeWeMa -Gebührenbescheide
genauer hinschauen!
Zukünftig
wird die Gemeinde bei
Grundstückseigentümern zusätzlich eine Niederschlagswassergebühr in
Höhe von 0,62€/m² erhoben, die auch Auswirkungen auf Mieter haben kann. Grundstückseigentümer
waren 2001 verpflichtet mit einer Abgabefrist von drei Wochen, nach besten Wissen und Gewissen einen schwer verständlichen Datenerhebungsbogen zur „Gesplitteten
Abwassergebühr“ zu bearbeiten und
versiegelte Flächen der Gemeinde zu melden.
Gerade
mit dem Hintergrund, das nach Datenerhebungsaktion einige Eigentümer von Grundstücken gewechselt haben bzw. durch diese
in der Vergangenheit in Eigeninitiative Maßnahmen ergriffen wurden, um anfallendes
Niederschlagswasser von z.b. Dach- und
Hofflächen, Einfahrten Wegeflächen nicht
in die öffentliche Kanalisation einleiten, sollten bei zukünftigen Gebührenbescheide
der TeWeMa genauer hinschauen.
Die
Freien Wähler sind der Auffassung das in dem Zeitfenster der Datenerhebung im Jahr 2001 und dem tatsächlichen Ist-
Zustand im Jahr 2006 einiges auf den Grundstücken durch Eigentümer verändert wurde
und bisher der TeWeMa nicht bekannt gewesen ist. Daher sollten Eigentümer von
Grundstücken dieses der TeWeMa mitteilen.
Unabhängig davon, wird Grundstückseigentümer geraten den Gebührenbescheid genauer unter die Lupe zu
nehmen, insbesondere welche versiegelte Flächen die TeWeMa zur Berechnung
herangezogen hat. Bei Ungereimtheiten des
Bescheids der Wasser- und Kanalgebühren, sollten Bürger ihr Widerspruchsrecht
beim Zweckverband innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe gelten machen, schließlich geht es um das
eigene hart erarbeitete Geld, so Hartmann.
Unter dem Motto: „Bürger helfen Bürger“
können sich Mandelbachtaler in
dieser Sache vertrauensvoll auch an die FWG Mandelbachtal wenden.
Weitere
Info: FWG-Vorsitzenden Gerhard Hartmann, Tel: ( 06803) 8210