Kritik an der Einführungspraxis  der neuen Wasser- und Abwassersatzung Mandelbachtal

Freien  Wähler (FWG) Mandelbachtal  kritisieren die Taktiererei  durch die Organe  der Technischen Werke Mandelbachtal (TeWeMa) ohne alle Fraktionen im Rat in die demokratischen Prozesse einzubinden.

(Mandelbachtal)  Die FWG –Fraktion verurteile die Taktiererei des   Zweckverbandes. Die Verbandsversammlung die aus dreizehn Mitgliedern besteht und zwar  mit dem Bürgermeister der Gemeinde als Vorsitzenden  sechs Mitgliedern des Gemeinderats, die von den großen Volksparteien besetzt sind,   sowie sechs Mitgliedern der Saarbrücker Stadtwerke, beschließt neue Gebührenordnung für Frisch und Abwasser am 12.Dezember  im stillen Kämmerlein, am Gemeinderat vorbei. Die  Satzungen  gelten ab dem   01. Januar 2007 für Bürgerinnen und Bürger im Mandelbachtal.

Wo bleibt da die gelobte Transparenz von CDU Bürgermeister Keßler als Verbandsvorsteher der TeWeMa, fragt Fraktionsvorsitzender  der Freien Wähler Gerhard  Hartmann?  Nicht einmal für notwendig erachtete der Bürgermeister  bei der letzten Ratssitzung am 13. Dezember alle Ratsmitglieder auf gleichen Kenntnisstand zu bringen und über die Änderung der Gebührensatzung entsprechend zu informieren.  Viele  Mandatsträger waren überrascht in der  Weihnachtsausgabe  des Amtlichen Mitteilungsblatts der Gemeinde am 21. Dezember zu lesen, das es eine geänderte Wasserversorgung-  und  neue  Gebührensatzung für Abwasser beschlossen wurde.

Die Freien Wähler sind der  Auffassung,  das die Festsetzung und die Kalkulation eines Gebührensatzes im Frisch – und Entwässerungsbereich  den jeweiligen Vertretungsorganen,  primär als  dem Gemeinderat obliegt, dieses ist nicht geschehen.

Bürger sollten bei zukünftigen  TeWeMa -Gebührenbescheide genauer hinschauen!

Zukünftig wird die Gemeinde  bei Grundstückseigentümern zusätzlich eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,62€/m² erhoben, die auch Auswirkungen auf Mieter haben kann. Grundstückseigentümer waren 2001 verpflichtet mit einer Abgabefrist von drei Wochen,  nach besten Wissen und Gewissen einen  schwer verständlichen  Datenerhebungsbogen zur „Gesplitteten Abwassergebühr“ zu bearbeiten  und versiegelte Flächen der Gemeinde zu melden.

Gerade mit dem Hintergrund, das nach Datenerhebungsaktion  einige Eigentümer von Grundstücken gewechselt haben bzw. durch diese in der Vergangenheit in Eigeninitiative Maßnahmen ergriffen wurden, um anfallendes Niederschlagswasser von z.b. Dach-  und Hofflächen, Einfahrten Wegeflächen  nicht in die öffentliche Kanalisation einleiten, sollten bei zukünftigen Gebührenbescheide der TeWeMa genauer hinschauen.

Die Freien Wähler sind der Auffassung das in dem Zeitfenster der Datenerhebung  im Jahr 2001 und dem tatsächlichen Ist- Zustand im Jahr 2006 einiges auf den Grundstücken durch Eigentümer verändert wurde und bisher der TeWeMa nicht bekannt gewesen ist. Daher sollten Eigentümer von Grundstücken dieses der  TeWeMa mitteilen. Unabhängig davon, wird Grundstückseigentümer geraten den  Gebührenbescheid genauer unter die Lupe zu nehmen, insbesondere welche  versiegelte  Flächen die TeWeMa zur Berechnung herangezogen hat. Bei  Ungereimtheiten des Bescheids der Wasser- und Kanalgebühren, sollten   Bürger ihr Widerspruchsrecht beim Zweckverband innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe  gelten machen, schließlich geht es um das eigene hart erarbeitete Geld, so Hartmann.  Unter dem Motto: „Bürger helfen Bürger“  können sich  Mandelbachtaler in dieser Sache vertrauensvoll auch an die FWG Mandelbachtal wenden.

Weitere Info: FWG-Vorsitzenden Gerhard Hartmann, Tel: ( 06803) 8210