Die Freien Wähler
Mandelbachtal beantragt am 15.09.05 im
Gemeinderat etwas gegen die Verminderung des nächtlichen Fluglärms zu
unternehmen.
Die Verwaltung soll
beauftragt werden, gegenüber dem
Betreiber des Flughafens Saarbrücken-Ensheim
unverzüglich und Nachhaltig für
eine ausreichende und ungestörte Nachtruhe der vom nächtlichen Fluglärm
betroffenen Anwohner einzusetzen.
Die Verwaltung soll
beauftragt werden, gegenüber dem
Betreiber des Flughafens Saarbrücken-Ensheim
unverzüglich und Nachhaltig für
eine ausreichende und ungestörte Nachtruhe der vom nächtlichen Fluglärm
betroffenen Anwohner einzusetzen.
Weiterhin sollte die
Verwaltung beauftragt werden nach Prüfung der Rechtslage, gerichtlich Schritte
gegen diese nächtliche Ruhestörung am Himmel
außerhalb der festgelegten Betriebszeit gegen den/die Betreiber vorzugehen. Dazu wird der
Gemeinderat am 14.12.05 die u.a. Resolution verabschieden. (s.h.UNTEN)
Am Flughafen
Saarbrücken Ensheim wurden/ werden, die festgelegten und
veröffentlichen Betriebszeiten massiv überschritten.
Sachverhalt
In der Saarbrücker Zeitung
vom 22.06.05 wurde der Artikel „ HECKEN sagt gute Nacht- Gesundheitsminister
warnt vor gestörten Ruhephase“, veröffentlich.
Zahlreiche Betroffene in der
Gemeinde müssen mit Lärm von „Oben“ und von „ Unten“ leben, sprich haben ein
Lärmereignisse Tag und Nacht zu ertragen durch Flugzeuge und Kraftfahrzeuge.
Betroffene Bürger begrüßen
sehr, das Verantwortliche an der Saar mittlerweile
sich dem Lärmproblem stellen wollen
und das Problem angehen will.
Herr Minister Hecken geht in
diesem Artikel von einer 8- stündigen ungestörten Nachtruhe aus und warnt vor
schweren Gesundheitsschäden durch Schlafstörungen.
Die Freien Wähler haben diesbezüglich in der Vergangenheit auf
dieses Problem aufmerksam gemacht und
möchten wiederholt (!!) auf das Lärmproblem in unserer Wohngemeinde mit den zu
erwartenden Gesundheitsschäden hinweisen.
Studien belegen diese
Gesundheitsschäden die durch Lärm entstehen können. Fachleute haben in der Vergangenheit auf diese Gesundheitsschäden ausreichend
hingewiesen.
Anwohner – gerade Anwohner
im Bereich des Flughafens insbesondere der Einflugschneise haben keine Chance,
die schlafhindernde Elemente einfach
aus dem Schlafzimmer zu verbannen. Betroffene können sich dem Fluglärmereignis
nicht so einfach entziehen.
Bedauerlicherweise
gehen Maßnahmen zur Lärm –Bekämpfung,
insbesondere der lebenden Anwohner im Umfeld des Flughafens - Ensheim vorbei!
Auch sollte darauf hinweisen
werden dürfen, dass entsprechend der veröffentlichten Betriebszeit des
Flughafens von 06.00 Uhr (früher 06.30 Uhr) bis 22.30 Uhr den Anwohnern ohnehin
nur eine politische Nachtruhe von 7 ½
Stunden zugestanden wird!
Diese festgelegte
Betriebszeit wird meist dann auch noch durch weit nach 22.30 Uhr landende oder
startende zivilen Flugzeuge erheblich reduziert.
Aus meiner Sicht der
Fraktion der Freien Wähler liegen diese angesprochenen erheblichen
Überschreitungen der Betriebszeiten bei mehr als 30 Prozent und sind in dieser Form nicht weiter hinzunehmen!
Durch diese nächtlichen
Fluglärm-Ereignissen sind die Betroffenen schutzlos ausgeliefert, mit allen
bekannten negativen Auswirkungen, insbesondere auf ihre Gesundheit. Es wird
daher beantragt das die Einhaltung einer 8-stündigen fluglärmfreien
Nachtruhe sowie dieses anderen Bürgerinnen und Bürger im Saarland zugestanden wird auch für
Mandelbachtaler Bürger gilt.
Resolution zur
Verminderung des nächtlichen Fluglärms
Resolution des Gemeinderates Mandelbachtal
In letzter Zeit haben die
Klagen von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Mandelbachtal wegen
Flugbewegungen außerhalb der in der Betriebsgenehmigung des Flughafens vom
29.03.1985 festgelegten Betriebszeit 06.30 - 22.30 Uhr erheblich zugenommen.
Die Verspätungen werden fast ausschließlich von Maschinen des
Ferienflugverkehrs verursacht. Auch alle Starts vor 06.30 Uhr gehen auf das
Konto des Ferienverkehrs.
Es kann nicht hingenommen
werden, dass den Bürgerinnen und Bürgern, die die Belastungen des Flugverkehrs
über den Tag ertragen müssen, auch noch die Nachtruhe genommen wird.
Gesundheitsminister Josef Hecken warnt in einem Artikel der Saarbrücker Zeitung
vom 22.06.2005 vor schweren Gesundheitsschäden durch nächtliche
Schlafstörungen. Der betroffenen Bevölkerung muss ein ungestörter Schlaf von
wenigstens acht Stunden möglich sein. Der Gemeinderat der Gemeinde
Mandelbachtal hat sich in seiner Sitzung vom 14.12.2005 mit der Problematik
befasst und fordert:
Das in der
Betriebsgenehmigung vom 29.03.1985 festgelegte Start- / Landeverbot in der Zeit
von 22.30 bis 06.30 Uhr ist streng einzuhalten. Ausnahmen müssen in jedem Fall
stichhaltig begründet sein.
Die von den Fluggesellschaften
erstellten Umlaufpläne sind daraufhin zu überprüfen, ob sie einer
realitätsnahen Planung entsprechen. Sie dürfen keine einkalkulierten
Verspätungen aufweisen.
Der Flughafen
Saarbrückenbetriebsgesellschaft mbH darf künftig nicht mehr das Recht
eingeräumt werden, selbst Starts oder Landungen für die Zeit zwischen 22.30 und
24 Uhr zu erteilen. Genehmigungen für Flugbewegungen in dieser Zeit dürfen nur
vom zuständigen Minister erteilt werden. Dauerausnahmegenehmigungen dürfen
nicht erteilt werden.
Flugbewegungen zwischen
22.30 und 06.30 Uhr sind mit deutlich höheren Gebühren zu belegen. So
verdoppelt zum Beispiel der Flughafen Hamburg in diesen Fällen seine Gebühren.
Durch die Umsetzung der
vorgenannten geforderten Maßnahmen erwartet der Gemeinderat Mandelbachtal eine
Reduzierung des nächtlichen Fluglärms auf das Mass, das den Überlegungen bzgl.
der Betriebsgehmigung zu Grunde liegt und damit verbunden die Wiederherstellung
von geltendem Recht und der Wohnqualität für die betroffene Bevölkerung.