Pressemitteilung 16.09.05

 

Die  Freien Wähler Mandelbachtal  beantragt am 15.09.05 im Gemeinderat etwas gegen die Verminderung des nächtlichen Fluglärms zu unternehmen.

 

Die Verwaltung soll beauftragt werden,  gegenüber dem Betreiber des Flughafens Saarbrücken-Ensheim   unverzüglich  und Nachhaltig für eine ausreichende und ungestörte Nachtruhe der vom nächtlichen Fluglärm betroffenen Anwohner einzusetzen.

Die Verwaltung soll beauftragt werden,  gegenüber dem Betreiber des Flughafens Saarbrücken-Ensheim   unverzüglich  und Nachhaltig für eine ausreichende und ungestörte Nachtruhe der vom nächtlichen Fluglärm betroffenen Anwohner einzusetzen.

Weiterhin sollte die Verwaltung beauftragt werden nach Prüfung der Rechtslage, gerichtlich Schritte gegen diese nächtliche Ruhestörung am Himmel  außerhalb der festgelegten Betriebszeit gegen den/die   Betreiber vorzugehen. Dazu wird der Gemeinderat am 14.12.05 die u.a. Resolution verabschieden. (s.h.UNTEN)

 

Begründung

Am Flughafen Saarbrücken  Ensheim  wurden/ werden,  die festgelegten  und veröffentlichen Betriebszeiten massiv überschritten.

Sachverhalt

In der Saarbrücker Zeitung vom 22.06.05 wurde der Artikel „ HECKEN sagt gute Nacht- Gesundheitsminister warnt vor gestörten Ruhephase“, veröffentlich.

Zahlreiche Betroffene in der Gemeinde müssen mit Lärm von „Oben“ und von „ Unten“ leben, sprich haben ein Lärmereignisse Tag und Nacht zu ertragen durch Flugzeuge und Kraftfahrzeuge.

Betroffene Bürger  begrüßen  sehr,  das  Verantwortliche an der Saar mittlerweile sich dem Lärmproblem stellen wollen  und  das Problem angehen will.

Herr Minister Hecken geht in diesem Artikel von einer 8- stündigen ungestörten Nachtruhe aus und warnt vor schweren Gesundheitsschäden durch Schlafstörungen.

Die Freien Wähler  haben diesbezüglich in der Vergangenheit auf dieses Problem aufmerksam gemacht  und möchten wiederholt (!!) auf das Lärmproblem in unserer Wohngemeinde mit den zu erwartenden Gesundheitsschäden hinweisen.  Studien  belegen diese Gesundheitsschäden die durch Lärm entstehen können. Fachleute  haben in der Vergangenheit  auf diese Gesundheitsschäden ausreichend hingewiesen.

Anwohner – gerade Anwohner im Bereich des Flughafens insbesondere der Einflugschneise haben keine Chance, die schlafhindernde Elemente  einfach aus dem Schlafzimmer zu  verbannen.  Betroffene können sich dem Fluglärmereignis nicht so einfach  entziehen.

Bedauerlicherweise gehen  Maßnahmen zur Lärm –Bekämpfung, insbesondere der lebenden Anwohner im Umfeld des Flughafens - Ensheim vorbei!

Auch sollte darauf hinweisen werden dürfen, dass entsprechend der veröffentlichten Betriebszeit des Flughafens von 06.00 Uhr (früher 06.30 Uhr) bis 22.30 Uhr den Anwohnern ohnehin nur eine politische  Nachtruhe von 7 ½ Stunden zugestanden wird!

Diese festgelegte Betriebszeit wird meist dann auch noch durch weit nach 22.30 Uhr landende oder startende zivilen Flugzeuge erheblich reduziert.

Aus meiner Sicht der Fraktion der Freien Wähler liegen diese angesprochenen erheblichen Überschreitungen der Betriebszeiten bei mehr als 30 Prozent und sind  in dieser Form nicht weiter hinzunehmen!

 

Durch diese nächtlichen Fluglärm-Ereignissen sind die Betroffenen schutzlos ausgeliefert, mit allen bekannten negativen Auswirkungen, insbesondere auf ihre Gesundheit. Es wird daher beantragt das die Einhaltung einer 8-stündigen fluglärmfreien Nachtruhe  sowie  dieses anderen  Bürgerinnen und Bürger im Saarland zugestanden wird auch für Mandelbachtaler Bürger gilt.

 

Resolution zur Verminderung des nächtlichen Fluglärms

Resolution des Gemeinderates Mandelbachtal

In letzter Zeit haben die Klagen von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Mandelbachtal wegen Flugbewegungen außerhalb der in der Betriebsgenehmigung des Flughafens vom 29.03.1985 festgelegten Betriebszeit 06.30 - 22.30 Uhr erheblich zugenommen. Die Verspätungen werden fast ausschließlich von Maschinen des Ferienflugverkehrs verursacht. Auch alle Starts vor 06.30 Uhr gehen auf das Konto des Ferienverkehrs.

Es kann nicht hingenommen werden, dass den Bürgerinnen und Bürgern, die die Belastungen des Flugverkehrs über den Tag ertragen müssen, auch noch die Nachtruhe genommen wird. Gesundheitsminister Josef Hecken warnt in einem Artikel der Saarbrücker Zeitung vom 22.06.2005 vor schweren Gesundheitsschäden durch nächtliche Schlafstörungen. Der betroffenen Bevölkerung muss ein ungestörter Schlaf von wenigstens acht Stunden möglich sein. Der Gemeinderat der Gemeinde Mandelbachtal hat sich in seiner Sitzung vom 14.12.2005 mit der Problematik befasst und fordert:

Das in der Betriebsgenehmigung vom 29.03.1985 festgelegte Start- / Landeverbot in der Zeit von 22.30 bis 06.30 Uhr ist streng einzuhalten. Ausnahmen müssen in jedem Fall stichhaltig begründet sein.

Die von den Fluggesellschaften erstellten Umlaufpläne sind daraufhin zu überprüfen, ob sie einer realitätsnahen Planung entsprechen. Sie dürfen keine einkalkulierten Verspätungen aufweisen.

Der Flughafen Saarbrückenbetriebsgesellschaft mbH darf künftig nicht mehr das Recht eingeräumt werden, selbst Starts oder Landungen für die Zeit zwischen 22.30 und 24 Uhr zu erteilen. Genehmigungen für Flugbewegungen in dieser Zeit dürfen nur vom zuständigen Minister erteilt werden. Dauerausnahmegenehmigungen dürfen nicht erteilt werden.

Flugbewegungen zwischen 22.30 und 06.30 Uhr sind mit deutlich höheren Gebühren zu belegen. So verdoppelt zum Beispiel der Flughafen Hamburg in diesen Fällen seine Gebühren.

Durch die Umsetzung der vorgenannten geforderten Maßnahmen erwartet der Gemeinderat Mandelbachtal eine Reduzierung des nächtlichen Fluglärms auf das Mass, das den Überlegungen bzgl. der Betriebsgehmigung zu Grunde liegt und damit verbunden die Wiederherstellung von geltendem Recht und der Wohnqualität für die betroffene Bevölkerung.