Resolution

Sofortmaßnahmen gegen Mautausweichverkehr

hier:  Bundesstraße (B 423)  und  Landstraße  (L107)

                       

Hiermit wird durch die Farktion der Freien Wähler im Rat der Gemeinde Mandelbachtal eine Resolution  zur Verhinderung von mautbedingtem LKw-Ausweichverkehr eingebracht.

 

1.    Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden werden gebeten, auf den  Streckenabschnitt der BAB A6 (AS Fechingen) und   A8 (AS Homburg / Einöd) und der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz die Anordnung einer Streckensperrung für den Lkw-Durchgangsverkehr gemäß § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) zu prüfen.

2.    Sofern diese Maßnahme nicht realisiert werden kann, fordert der Rat  die Verkehrsbehörden auf, verkehrsbeschränkende Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen und/oder   
    Nachtfahrverbote für den LKW-Verkehr ab 3,5 tonnen auf dieser Strecke zur Verringerung der Umweltfolgen des Ausweichverkehrs anzuordnen.
3  Die Verwaltungen im Lande,  primär Kreis- und Gemeindeverwaltung möge auf  Speditionen im Saarpfalz Kreis und Stadtverband Saarbrücken einwirken nächst gelegene BAB Anschluss-Stellen zu nutzen, um Wohnbevölkerung vor den zusätzlichen verkehrsbedingten Lärm- und Luftschadstoffbelastung in Ortschaften zu schützen. 

 

Begründung:

Die Mautausweichverkehr  stellen seit Einführung der LKw-Maut  seit Anfang des Jahres 2005 eine eine erhebliche Belastung an Lärm und Luftschadstoffen für Menschen und Umwelt dar.

 

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger – die sich mit Recht beschwereren- sind seit dem vermehrt Lärm, Feinstaub und anderen Emissionen ausgesetzt

 

Durch die erhöhte Verkehrsbelastung kommt es auch zu ungünstigen Auswirkungen auf Verkehrssicherheit, Verkehrsablauf und Verkehrsverhalten.

 

So bewirkt der zusätzlichen Schwerlastverkehr das:

 

·        unzumutbare Lärmauswirkungen für die Anwohner insbesondere in den Ortsdurchfahrten,

·        eine nicht hinnehmbare Zunahme der Schadstoffbelastung,

·        außerordentliche Schäden an den Straßen,

·        Schäden durch Erschütterungen  an  Häusern die unmittelbar an den Ortsdurchfahrten stehen

 

Besonders betroffen hiervon ist die L-107, Saarbrücker Straße im Gemeindebezirk Ommersheim,    die  vom Schwerlastverkehr als Ausweichroute zwischen der BAB A6                            (AS SB/Fechingen) und  A8  (AS HOM/Einöd) genutzt wird,

aber auch  Straßenabschnitte der B 423, die durch unsere Gemeindebezirke Bebelsheim, Habkirchen und Witterheim führen sind  davon betroffen.

 

Aktuelle Erhebungszahlen der Verkehrszahlen 2005 (DTV 2005) belegen dieses. 

 

So hat der Schwerlastverkehr auf der L-107, Ortsdurchfahrt im Gemeindebezirk Ommersheim um 87 Prozent und auf der B 423, Ortsdurchfahrten in den Gemeindebezirken Bebelsheim, Wittersheim und Habkirchen um 13 Prozent zugelegt.

 

Es besteht diesbezüglich dringender Handlungsbedarf, den Lkw-Verkehr wieder auf die für ihn vorgesehenen Straßenverbindungen, also die Bundesautobahnen, zu verweisen.

 

Mit Inkrafttreten der 15. Änderung der Straßenverkehrsordnung Anfang dieses Jahres besteht die Möglichkeit, Beschränkungen oder Verbote des fließenden Verkehrs anzuordnen durch die zuständigen Verkehrsbehörden, soweit dadurch erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut nach dem Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge hervorgerufen sind, beseitigt oder abgemildert werden können.

 

Bereits nach alter Regelung war die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen für LKw - Verkehr, Nachtfahrverbote und Umleitung des Schwerlastverkehrs auf geeignete Ausweichstrecken durch die Straßenverkehrsbehörde möglich. Allerdings lagen die Eingriffsschwellen bislang recht hoch. Denn Voraussetzung für solche Anordnungen waren, dass die besondere örtlichen Verhältnisse zu außergewöhnlichen Gefahrenlage und zwar für die Wohnbevölkerung hinsichtlich Lärm und Abgasen ( §45 Abs. 1 Nr 3 StVO) führen.

 

Im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die an einer vom LKW-Verkehr besonders betroffenen Durchfahrtsstraße leben und derzeit als einzige die Last einer bundesweiten Gesetzgebung tragen müssen sieht die  Fraktion der Freien Wähler im Gemeinderat Mandelbachtal für geboten  diese Resolution einzubringen.

 

 

 

 

 

Mit  vorzüglicher Hochachtung

 

Gerhard Hartmann

Fraktionsvorsitzender