Streit um neue Abwassergebühr in der Gemeinde Mandelbachtal

Freie Wähler kritisieren Bürgermeister Herbert Keßler, er habe die Änderungen vorab nicht mit dem gesamten Rat abgestimmt

Von SZ-Redaktionsmitglied Oliver Sefrin

In der Gemeinde Mandelbachtal gilt seit Januar eine neue Abwassergebühr, die für politischen Streit sorgt. Im Kern geht es um die Frage, ob der gesamte Gemeinderat der neuen Gebühr vorab hätte zustimmen müssen.

 

 

 

 

  

Für Mandelbachtal gelten jetzt neue Abwassergebühren. Foto: SZ

 

Mandelbachtal. In der Gemeinde Mandelbachtal verlangen die Freien Wähler (FWG) Aufklärung darüber, wie die Wasserrechnung sich künftig zusammensetzt. Hintergrund ist die seit 1. Januar gültige neue Gebührensatzung der Technischen Werke Mandelbachtal (TeWeMa) für Frisch- und Abwasser. Aus Sicht der FWG wurde diese Mitte Dezember auf der TeWeMa-Verbandsversammlung mit wenig Transparenz beschlossen (wir berichteten).

Gerhard Hartmann, FWG-Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat, wirft dem TeWeMa-Vorsitzenden, Bürgermeister Herbert Keßler, vor, er habe vorab nicht alle Ratsmitglieder ordnungsgemäß nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) unterrichtet und zunächst nicht vom gesamten Gemeinderat die Zustimmung für die Änderung der Gebührensatzung eingeholt. Hartmann forderte Keßler jetzt außerdem auf, zu erklären, wie sich die zukünftigen Abschlagszahlungen für Frisch- und Abwasser gestalten werden.

Zu dem FWG-Vorwurf sagte Herbert Keßler der SZ: "In der TeWeMa-Verbandsversammlung sitzen sechs Mitglieder des Gemeinderates. Insofern ist gewährleistet, dass der Gemeinderat vertreten ist." Keßler sieht seine Informationspflicht erfüllt und verweist darauf, dass die neue Satzung in einer öffentlichen Sitzung erlassen wurde und im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde erschienen sei. Hartmann reklamiert dagegen, dass seit 2004 der Verbandsversammlung nur noch CDU- und SPD-Räte angehörten und keine Mitglieder der beiden kleinen Parteien Grüne und FWG.

Mit der neuen Satzung werden die Gebühren 2007 gänzlich umgestellt, sagt Keßler. Die Abwassergebühr wird nicht mehr länger nach dem Frischwasserbezug berechnet, sondern setzt sich künftig als gesplittete Gebühr aus Frischwasserbezug und Niederschlagswasser, 62 Cent pro Quadratmeter versiegelte Fläche, zusammen. Um die versiegelten Flächen, etwa das Hausdach oder die betonierte Garageneinfahrt, eines Grundstücks zu bemessen, sagt Keßler, würden die Daten herangezogen, die die Eigentümer selbst angegeben hätten. Welche finanzielle Auswirkungen hat die gesplittete Abwassergebühr? Keßler: "Wer viel versiegelte Fläche und wenig Wasserverbrauch hat, für denjenigen wird es teurer." Günstiger komme weg, wer wenig Wasser verbrauche, wenig versiegelte Fläche besitze und Regenwasser etwa in einer Zisterne sammele. Zunächst soll die neue Gebührenordnung mit einer Pseudoabrechnung veranschlagt werden. Diese Abrechnung basiere noch auf dem Gebührenbescheid des Jahres 2006, sagt Keßler, ein erster offizieller Bescheid nach der neuen Gebührenordnung stehe dann Anfang 2008 ins Haus.

2007 könnten die Bürger außerdem ihre Angaben zum Umfang ihrer versiegelten Flächen korrigieren, falls sich etwas geändert habe. Sobald die TeWeMa ihre Abrechnung für 2006 abgeschlossen habe, wolle das Unternehmen auch ausführlich über die neue Gebührenstruktur informieren. Keßler: "Dabei ist auch an persönliche Sprechstunden gedacht."

 

SZ-LOKAL IGB 01.02.2007